REGLEMENT ROYAL WALKS 2023

Nicht wettkampforientierte motorisierte Freizeitveranstaltung in freiem Tempo

Art. 1 ORGANISATION

Das Consorzio delle Residenze Reali Sabaude (Konsortium der königlichen Residenzen von Savoyen) kündigt an und organisiert im Jahr 2023 die 1. Ausgabe der Camminate Reali (Königliche Spaziergänge), eine nicht wettkampforientierte motorisierte Freizeitveranstaltung in freiem Tempo, an vier verschiedenen Daten und Orten.

REISEZEITPLAN 1 – Palazzo Reale e Madama di Torino – Palazzina di Caccia di Stupinigi – SONNTAG, 14. MAI 2023 – 20 KM

Treffen um 7.00 Uhr an der Piazza Castello in Turin und Ankunft an der Piazza Stupinigi.
Bei schlechtem Wetter: verschoben auf Sonntag, den 28. Mai.

REISEPROGRAMM 2 – Sant’Antonio di Ranverso – Reggia di Venaria – SONNTAG, 2. JULI 2023 – ca. 20 KMS

Treffen um 8.00 Uhr an der Abtei von Sant’Antonio di Ranverso und Ankunft in der Reggia di Venaria.
Bei schlechtem Wetter: verschoben auf Sonntag, den 9. Juli.

REISEPROGRAMM 3 – Palazzina di Caccia di Stupinigi (Rundweg) – SONNTAG, 10. SEPTEMBER 2023 – ca. 20 KM.

Treffen um 8 Uhr auf dem Platz von Stupinigi und Rückkehr nach Stupinigi.
Bei schlechtem Wetter: verschoben auf Sonntag, den 17. September.

REISEPROGRAMM 4 – Mandrialooonga: Reggia di Venaria (Rundweg) – SONNTAG, 8. OKTOBER 2023 – ca. 20 KM

Treffpunkt um 8.00 Uhr an der Reggia di Venaria (Route durch die Gärten) und Rückkehr zur Reggia.
Bei schlechtem Wetter: Verschiebung auf Sonntag, den 22. Oktober.

Art. 2 ANNAHME DER REGELN

Die Veranstaltung “Camminate Reali 2023” wird in Übereinstimmung mit den vorliegenden Bestimmungen und eventuellen Änderungen und Bekanntmachungen durchgeführt, die auf den Websites www.lavenaria.it und www.camminatereali.it veröffentlicht werden.
Die Teilnahme an den Wanderungen setzt die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Regeln und Vorschriften in allen ihren Teilen voraus.
Die Teilnehmer verpflichten sich außerdem, die Straßenverkehrsordnung zu beachten, insbesondere in den Abschnitten, in denen die Route normale Straßen kreuzt, die nicht für den Autoverkehr gesperrt sind.
Mit der Anmeldung verpflichtet sich jeder Teilnehmer, die vorliegenden Bestimmungen einzuhalten und entbindet die Organisatoren von jeglicher zivil- oder strafrechtlichen Haftung für Unfälle oder Zwischenfälle, für Personen- oder Sachschäden, die ihm oder von ihm verursacht werden, die während der Veranstaltung auftreten können.

Art. 3 TEILNAHMEMODALITÄTEN UND EINSCHREIBEGEBÜHREN

Alle Männer und Frauen, die am Tag der Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben, können an der Veranstaltung teilnehmen. Minderjährige können von den Erziehungsberechtigten für die Wanderung angemeldet werden.
Einzelner Spaziergang: 25 € (ermäßigt: 20 € unter 18 Jahren, Associazione 2FHiking, Royal Pass und Museumspass; 10 € unter 12 Jahren; kostenlos: unter 6 Jahren)
Vier Spaziergänge: 70€ (ermäßigt: 30€ unter 18 Jahren; kostenlos: unter 6 Jahren)
Weitere Ermäßigungen für Vereine sind auf den Websites www.residenzerealisabaude.com und www.lavenaria.it zu finden.

Anmeldeschluss ist am Donnerstag vor dem Datum der Wanderung um 12 Uhr mittags.

Der Teilnehmer entbindet die Organisatoren von jeglicher Haftung in Bezug auf seine körperliche Eignung zur Teilnahme an der Veranstaltung.

UM DIE VERFÜGBARKEIT DES SPEZIELLEN T-SHIRTS VOR DEM DATUM DER VERANSTALTUNG ZU GARANTIEREN, MÜSSEN DIE ANMELDUNGEN SPÄTESTENS 15 TAGE VOR DER WANDERUNG EINGEHEN. NACH DIESEM DATUM KANN DIE LIEFERUNG DES T-SHIRTS IN DER GEWÜNSCHTEN GRÖSSE NICHT MEHR GARANTIERT WERDEN.

Die Anmeldegebühr berechtigt Sie zu
– Ein eigenes T-Shirt (für über 12-Jährige) für jede Wanderung
– Versicherung
– Betreuung während der Wanderung
– Teleskopbecher
– Shuttle-Service nach Plan
– Etappen- und Abschlussverpflegung
– WC im Start-/Zielbereich und an den Verpflegungsstellen
– Eintritt in die Gärten der Reggia di Venaria in Route 4.
Der Eintritt zu den Residenzen ist nicht im Preis inbegriffen.

Die Anmeldung ist auf folgende Weise möglich:
1. ON LINE: direkt auf der Website www.camminatereali.it (durch Zahlung mit Kreditkarte oder Satispay)
2. PERSÖNLICH: an der Kasse der Reggia di Venaria und den angeschlossenen Registrierungsstellen – Liste auf der Website www.camminatereali.it (gegen Barzahlung)

Das Sekretariat, das die Anmeldungen verwaltet, schickt eine Anmeldebestätigung an alle, die eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Es ist wichtig, dass Sie bei der Anmeldung die richtige E-Mail-Adresse angeben. Die Anmeldungen können auch über die Website www.camminatereali.it überprüft werden.
Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, Anmeldungen je nach Teilnehmerzahl vorzeitig zu schließen oder nach dem Anmeldeschluss nach eigenem Ermessen zu akzeptieren.

Art. 4 EMPFANGSKIT

Das KIT, das ein spezielles T-Shirt (für über 12-Jährige) für jede Wanderung, ein Fernglas und andere Gadgets enthält, wird gegen Vorlage der Anmeldebestätigung ausgehändigt.
Die Anmeldebestätigung muss bei der Abholung des Kits zusammen mit einem Identitätsnachweis vorgelegt werden.
Die Ausrüstung kann abgeholt werden
– bei den angeschlossenen Stellen (die auf der Website www.camminatereali.it angegeben sind);
– am Startpunkt der Wanderung am Tag der Veranstaltung eine Stunde vor der Treffpunktzeit.
Die Abholung des Trikots für andere Teilnehmer ist gegen Vorlage einer Einzel- oder Sammelvollmacht (bei großen Gruppen) und der entsprechenden Anmeldebestätigung möglich.

Art. 5 WEITERE INFORMATIONEN

Die Strecke umfasst sowohl asphaltierte als auch unbefestigte Wege, weshalb wir geeignete Schuhe und Kleidung empfehlen.
Die Kleidung und das Schuhwerk müssen den zu erwartenden Witterungsverhältnissen angepasst sein.
Vierbeiner sind an der Leine mit einer Begleitperson erlaubt. Die Organisation übernimmt keine Verantwortung für Hunde. Jeder Besitzer ist für sein Haustier selbst verantwortlich.
Für REISEPROGRAMM 4 (Mandrialooonga: Reggia di Venaria) sind Vierbeiner an der Leine mit einer Begleitperson auf einer alternativen Route erlaubt (ausgenommen Abfahrt und Ankunft in den Gärten der Reggia).

Art. 6 ERSTATTUNG DER EINSCHREIBEGEBÜHR

Die Anmeldegebühr wird unter keinen Umständen zurückerstattet, aus welchem Grund auch immer, einschließlich höherer Gewalt, die nicht vom Teilnehmer abhängt.
Bei schlechten Witterungsbedingungen und/oder aus Sicherheitsgründen behält sich die Organisation das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Strecke zu ändern, die laufende Veranstaltung zu unterbrechen oder den Start zu verschieben.
Die Organisation behält sich das Recht vor, die Strecke oder den Standort der Rettungs- und Verpflegungsstellen jederzeit ohne vorherige Ankündigung und nach eigenem Ermessen zu ändern.
Bei ungünstigen Witterungsbedingungen, die die Sicherheit der Teilnehmer gefährden, kann der Start verschoben oder abgesagt, die Strecke geändert und verkürzt oder die Wanderung an einem beliebigen Punkt der Strecke abgebrochen werden.
Die Verschiebung oder Absage des Spaziergangs berechtigt die Teilnehmer nicht zur Rückerstattung der Anmeldegebühr, aber zur Teilnahme an einem der folgenden Royal Walks.
In diesem Fall ist es notwendig, eine E-Mail an info@camminatereali.it zu senden oder von Montag bis Freitag unter der Nummer 328-9655260 (von 09.00 bis 12.00 Uhr) und 389-1936842 (von 15.00 bis 18.00 Uhr) anzurufen.

Art. 7 SICHERHEIT UND MEDIZINISCHE UNTERSTÜTZUNG

Krankenwagen und Zivilschutz werden auf dem Gelände präsent sein. Die Rettungsposten sind dazu bestimmt, mit eigenen Mitteln oder durch beauftragte Organisationen allen Personen in Gefahr Hilfe zu leisten.
Die Retter sind befugt, Teilnehmer, die als unfähig erachtet werden, die Wanderung fortzusetzen, zu suspendieren. Die Retter sind befugt, Wanderer, die als in Gefahr befindlich eingestuft werden, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu evakuieren. Im Notfall wird aus Gründen, die im besten Interesse der geretteten Person liegen, nur und ausschließlich nach Ermessen der Organisation der offizielle Rettungsdienst hinzugezogen, der die Leitung der Maßnahmen übernimmt und alle geeigneten Mittel einsetzt. Die Kosten, die durch den Einsatz dieser außergewöhnlichen Mittel entstehen, gehen gemäß den geltenden Vorschriften zu Lasten der geretteten Person.
Der Teilnehmer, der einen Arzt oder Retter hinzuzieht, unterwirft sich de facto deren Autorität und verpflichtet sich, deren Entscheidungen zu respektieren.
Die gesamte Strecke wird mit Pfosten, Bändern, biologischen Sprays, Logos und reflektierenden Fahnen ausgeschildert.

Art. 8 HÖCHSTZEIT

Die Höchstlaufzeit beträgt 5 Stunden und 30 Minuten.
Bei Überschreitung der Höchstzeit übernimmt die Organisation keine Garantie mehr für Service und Hilfe auf der Strecke und im Zielbereich. Jeder Teilnehmer, der die Höchstzeit überschreitet, trägt die volle Verantwortung für die Folgen, die sich daraus ergeben können.

Art. 9 STRECKEN

Die topografische Karte der einzelnen Strecken in ihrer aktuellsten Fassung ist auf der Website www.camminatereali.it verfügbar.

Art. 10 VERSICHERUNG

Die Organisation schließt eine Haftpflichtversicherung für die gesamte Dauer des Trials ab. Die Teilnahme erfolgt unter der vollen Verantwortung der Teilnehmer, die auf alle Ansprüche gegenüber den Veranstaltern im Falle von Schäden und weiteren Folgen, die sich aus dem Wettbewerb ergeben, verzichten.

Art. 11 HAFTUNGSERKLÄRUNG

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt der Teilnehmer
– erklärt er/sie, dass er/sie keine körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen bei der Ausübung des Sports hat und dass er/sie innerhalb des letzten Jahres eine Tauglichkeitsuntersuchung für den Nicht-Wettkampfsport mit positivem Ergebnis durchgeführt hat;
– erklärt, dass er/sie die unten aufgeführten absoluten Kontraindikationen für das Gehen zur Kenntnis genommen hat und sich verpflichtet, die Organisation über die in seinem/ihrem Fall zu treffenden Maßnahmen zu informieren;
– erklärt, dass er/sie von den Organisatoren im Voraus über die Schwierigkeiten und Risiken der vorgeschlagenen Wanderung informiert wurde und beabsichtigt, auf eigenes Risiko daran teilzunehmen, und erklärt, dass er/sie sich an die gegebenen Anweisungen halten wird;
– entbindet die oben genannte Organisation von jeglicher Haftung und Entschädigung für körperliche oder materielle Schäden, die vor, während oder nach der Wanderung auftreten, auch wenn sie von Dritten oder anderen Teilnehmern verursacht werden;
– erklärt, dass er im Besitz einer Bescheinigung ist und diese auf Verlangen des Veranstalters vorlegen kann, die die Richtigkeit der von ihm bei der Anmeldung gemachten Angaben bestätigt;
– erklärt, dass er über den Inhalt dieser Erklärung, die er sorgfältig gelesen und aus eigenem Antrieb akzeptiert hat, vollständig informiert wurde.

Liste der absoluten Kontraindikationen: Herzerkrankungen jeglicher Art, Bluthochdruck, Synkopen oder Ohnmachtsanfälle jeglicher Art, Knochen-, Muskel-Sehnen- und Gelenkdefizite, die die körperliche Leistungsfähigkeit einschränken, Erkrankungen der Atemwege wie Asthma oder Emphysem, zentrale oder periphere neurologische Erkrankungen (Lähmungen, Paresen, Epilepsie usw.), Psychosen und neurologische Störungen (Lähmungen, Paresen, Epilepsie usw.), neurologische Störungen (Lähmungen, Paresen, Epilepsie usw.), Psychosen und neurologische Störungen (Lähmungen, Paresen, Epilepsie usw.). ), schwere Psychosen und Neurosen, Schwangerschaft, Sehstörungen und -defizite (starke Myopie, Netzhautablösung, Glaukom usw.) sowie Hörstörungen, die unter dem Einfluss von Medikamenten, Drogen oder Alkohol stehen.
Mit der Anmeldung zu der Veranstaltung erkennt der Teilnehmer an, dass das Konsortium der Königlichen Residenzen von Savoyen jede Verantwortung für alles ablehnt, was den Teilnehmern, dem Eigentum oder Dritten während und nach dem Verlauf der entsprechenden Aktivitäten zustoßen könnte. Entlang der Strecke sind die Teilnehmer verpflichtet, die Straßenverkehrsordnung zu beachten.
Mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular erklärt der Teilnehmer, dass er die auf der Website www.camminatereali.it veröffentlichten Regeln und Bestimmungen der “Camminate Reali 2023” kennt und akzeptiert.
Er erklärt außerdem ausdrücklich und auf eigene Verantwortung, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und dass er die Organisatoren von jeglicher zivil- und strafrechtlichen Haftung für von ihm verursachte oder auf ihn zurückzuführende Personen- und/oder Sachschäden freistellt.

Art. 12 ÜBERTRAGUNG DER BILDERRECHTE

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung ermächtigt jeder Teilnehmer den Veranstalter sowie die Sponsoren und Medienpartner, das Recht zu erwerben, sein während der Veranstaltung aufgenommenes persönliches Bild – auch zu Werbezwecken – zu verwenden, und verzichtet somit ausdrücklich auf das Recht, sein Bild während des Laufs zu verwenden, sowie auf jegliche Regressansprüche im Zusammenhang mit der Verwendung seines Bildes.
Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Bild während der Veranstaltung fotografiert, gefilmt oder anderweitig aufgezeichnet wird und dass es zu Zwecken im Zusammenhang mit der Veranstaltung – zu Werbe- und anderen Zwecken – sowie zu Kommunikationszwecken, auch kommerzieller Art, verwendet wird.

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